Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 1. Oktober 2013, soweit der Angeklagte verurteilt ist, mit den Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Aachen - Strafrichter - zurückverwiesen.
Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs und wegen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die dagegen gerichtete, auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat Erfolg.
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