Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Konstanz vom 9. Januar 2008 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Der Kläger begehrt als Verkäufer Schadensersatz nach Rücktritt des Beklagten von einem Gebrauchtwagenkauf.
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