I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 25.10.2024 in Ziff. 1. wie folgt abgeändert:
"Gegen den Betroffenen wird wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 50 km/h in Tateinheit mit vorsätzlichem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 68 km/h in Tateinheit mit vorsätzlichem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 53 km/h eine Geldbuße in Höhe von 1.440 Euro festgesetzt."
II. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
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