BayObLG - Beschluss vom 26.02.2025
201 ObOWi 68/25
Normen:
OWiG § 19 Abs. 1; OWiG § 71 Abs. 1;

Mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Fahrt hinsichtlich Tateinheit; Würdigung des Fehlverhaltens eines Betroffenen aufgrund des Zweifelssatzes nur als fahrlässig

BayObLG, Beschluss vom 26.02.2025 - Aktenzeichen 201 ObOWi 68/25

DRsp Nr. 2025/8158

Mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Fahrt hinsichtlich Tateinheit; Würdigung des Fehlverhaltens eines Betroffenen aufgrund des Zweifelssatzes nur als fahrlässig

1. Mehrere nach unterschiedlichen Verkehrszeichen binnen einer Minute begangene Geschwindigkeitsüberschreitungen stehen, wenn ein innerer Zusammenhang vorliegt und sie von einem einheitlichen Tatentschluss getragen werden, regelmäßig in Tateinheit zueinander (§ 19 Abs. 1 OWiG). 2. Ein aufgrund des Zweifelssatzes nur als fahrlässig gewürdigtes Fehlverhalten des Betroffenen darf sich bei der konkurrenzrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts nicht zu seinen Lasten auswirken.

Tenor

I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 25.10.2024 in Ziff. 1. wie folgt abgeändert:

"Gegen den Betroffenen wird wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 50 km/h in Tateinheit mit vorsätzlichem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 68 km/h in Tateinheit mit vorsätzlichem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 53 km/h eine Geldbuße in Höhe von 1.440 Euro festgesetzt."

II. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.