»Wird die Grenze des § 251 Abs. 2 BGB eingehalten, dann kann nach § 249 Satz 2 BGB der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag verlangt werden, und es geht dann nur noch darum, ob die Restitution im konkreten Fall auf billigere Weise möglich ist. Daß sich die Mietwagenkosten in diesem Sinne im Rahmen des Erforderlichen halten, hat der Geschädigte darzulegen und nötigenfalls zu beweisen, nicht etwa nach § 254 Abs. 2 BGB der Schädiger ... . § 254 BGB wird hier nur sinngemäß bei der Ermittlung des zur Schadensbeseitigung erforderlichen Geldbetrags angewendet. ...
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|