I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 28.06.2023, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1) weitere 17.120,69 € zu zahlen sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe weiterer 1.133,56 € zu erstatten, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus - der Beklagte zu 1) seit dem 04.03.2021 und die Beklagte zu 2) seit dem 06.03.2021.
2.Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin zu 1) alle weiteren ihr im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfallereignis vom ... um ... Uhr auf der L ... bei ... entstandenen oder entstehenden Rückstufungs- bzw. Höherstufungsschäden in der im Unfallzeitpunkt jeweils bei der ... bestehenden Vollkaskoversicherung sowie der Maschinenbruchversicherung zu 2/3 zu ersetzen.
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