OLG Düsseldorf - Beschluss vom 10.09.2024
14 U 15/24
Normen:
VVG § 203 Abs. 2 S. 1, 3; VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 03.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 464/19

Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie durch Angabe der Rechnungsgrundlage

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2024 - Aktenzeichen 14 U 15/24

DRsp Nr. 2025/12791

Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie durch Angabe der Rechnungsgrundlage

1. Die Prüfvorgänge eines eingesetzten Treuhänders unterliegen wohl von vornherein nicht der isolierten zivilgerichtlichen Kontrolle unterliegen. Entscheidend ist allein, ob die angestellten Berechnungen zutreffend waren, nicht, ob der Prüfungsprozess durch den Treuhänder ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Die dem Treuhänder vorgelegten Unterlagen haben nur insoweit Relevanz, als sich die gerichtliche Überprüfung auf eben diese Unterlagen beschränkt.