Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.7.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg (
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den gesamten zukünftig entstehenden Unterhaltsschaden zu ersetzen, der ihm aus dem Tod seines Vaters S. B. infolge des Unfallgeschehens vom 31.12.2008 entsteht.
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