Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Wesel zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen "verbotswidriger Anordnung eines Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot in zwei Fällen" zu zwei Geldbußen von jeweils 700 Euro verurteilt. Hiergegen richtet sich die auf die Sachrüge gestützte Rechtsbeschwerde des Betroffenen.
II.
Das Rechtsmittel hat (vorläufig) Erfolg.
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