VGH Bayern - Beschluss vom 29.07.2021
8 CE 21.1102
Normen:
BImSchG § 43 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 26.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen RO 2 E 21.157

Nachbarrechtliche Ansprüche auf Schutzmaßnahmen gegen die durch die Nutzung eines Weges hervorgerufenen Immissionen

VGH Bayern, Beschluss vom 29.07.2021 - Aktenzeichen 8 CE 21.1102

DRsp Nr. 2021/13141

Nachbarrechtliche Ansprüche auf Schutzmaßnahmen gegen die durch die Nutzung eines Weges hervorgerufenen Immissionen

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BImSchG § 43 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Die Antragsteller begehren von der Antragsgegnerin, einer kreisfreien Stadt, im vorläufigen Rechtsschutz den Rückbau eines Weges sowie Schutzmaßnahmen gegen die durch die Nutzung des Weges hervorgerufenen Immissionen.