Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 30.11.2022 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die zulässige Berufung ist unbegründet.
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