1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der auf Dienstag, 24.6.2025, 15.00 Uhr bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.
4. Es ist beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 37.608,64 EUR festzusetzen (Feststellungsantrag: 5.000,00 EUR).
I.
Die Klägerin verlangt von den Beklagten den Ersatz immaterieller und materieller Schäden sowie die Feststellung der Einstandspflicht für künftige Schäden wegen einer behaupteten Fehlbehandlung im Zeitraum zwischen dem 7.9. und 15.9.2017 im Hause der Beklagten zu 1).
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