I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Mühldorf a. Inn vom 10.07.2023 mit den Feststellungen sowie in der Kostenentscheidung aufgehoben.
II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Mühldorf a. Inn zurückverwiesen.
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