I. Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluß (§ 24c StVG) eine Geldbuße von 500 DM festgesetzt und auf ein Fahrverbot von einem Monat erkannt. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der er beantragt, das Urteil "hinsichtlich des verhängten Fahrverbotes von einem Monat" aufzuheben
II. Der Senat hat, da das Rechtsmittel wegen der bei der Festsetzung der Rechtsfolge zu beachtenden Wechselwirkung zwischen der Geldbuße und dem Fahrverbot (vgl. § 2 Abs. 4 BKatV) auf letzteres nicht beschränkt werden kann, über den gesamten Rechtsfolgenausspruch zu befinden.
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