I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 35 km/h zu einer Geldbuße von 450,- DM verurteilt und hat ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet.
Der Betroffene befuhr am 28.7.1994 19.18 Uhr in ... die Celler Straße ortsauswärts und überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wissentlich um 35 km/h.
Mit seiner Rechtsbeschwerde erhebt der Betroffene die Sachrüge. Er wendet sich gegen die Feststellung vorsätzlicher Begehung und gegen die Verwertung einer Voreintragung.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|