I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen eines fahrlässigen. qualifizierten Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 250 DM verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet.
Nach den Feststellungen befuhr der Betroffene am Spätnachmittag des 6. Oktober 1994 die B 27 in ... in Fahrtrichtung Autobahnzubringer. Etwa 10 m nach der von rechts einmündenden Petrikirchstraße fuhr er in den Bereich der dort auf der Fahrbahn markierten Fußgängerfurt - dieser war eine Haltelinie vorgelagert - ein, obwohl die davor aufgestellte Lichtzeichenanlage bereits seit 1,1 Sekunden Rotlicht gezeigt hatte. Das Amtsgericht hat hierin einen Verstoß gegen den Tatbestand der Nr. 34 der BKatV gesehen.
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