Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Nichtbefolgens des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage bei bereits länger als einer Sekunde andauernder Rotphase und Nichtmitführens des Führerscheins und Fahrzeugscheins zu einer Geldbuße von 270 DM und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt.
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