Auf die Berufung des Klägers wird das am 31. Mai 1995 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.508,64 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30. September 1994 zu zahlen.
Von den erstinstanzlichen Kosten des Verfahrens tragen der Kläger 70 % und der Beklagte 30 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger allein auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wert der Beschwer
a) für den Kläger: 8.688,77 DM
b) für den Beklagten: 1.508,64 DM.
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