OLG Celle - Urteil vom 19.02.1998
8 U 171/96
Normen:
AUB 88 § 2 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
ZfS 1999, 204

OLG Celle - Urteil vom 19.02.1998 (8 U 171/96) - DRsp Nr. 1999/9898

OLG Celle, Urteil vom 19.02.1998 - Aktenzeichen 8 U 171/96

DRsp Nr. 1999/9898

Ist die Versicherte nach einem Einbruchdiebstahl, an dem sie neben anderen Tätern beteiligt war, als Beifahrerin im gestohlenen Pkw eines der Mittäter, der keine Fahrerlaubnis besaß, bei einem Verkehrsunfall verletzt worden, ohne daß eine Verfolgung durch die Polizei stattgefunden hat, so ist dieser Unfall nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Normenkette:

AUB 88 § 2 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
ZfS 1999, 204