Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen "fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen §§ 37 Abs. 2, 49 StVO,
I.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts befuhr der Betroffene am 29. November 1996 um 07.45 Uhr als Fahrer eines Lastkraftwagens in D. die G.-A.-Straße/S.-straße. Er überfuhr aus Unachtsamkeit bei Rotlicht nacheinander zwei Lichtzeichenanlagen. Dabei war die zweite Signalanlage bereits beim Passieren der ersten Rotlicht zeigenden Ampel auf Rotlicht geschaltet. Die Rotphase dauerte deutlich länger als eine Sekunde.
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