OLG Hamm - Urteil vom 12.09.1967 (3 Ss 890/67) - DRsp Nr. 1994/11139
OLG Hamm, Urteil vom 12.09.1967 - Aktenzeichen 3 Ss 890/67
DRsp Nr. 1994/11139
Die Einnahme eines richterlichen Augenscheins über die Sichtverhältnisse an der Unfallstelle kann der Richter dadurch ersetzen, daß er einen Polizeibeamten, der nach dem Unfall die Sichtverhältnisse von sich aus überprüft hatte, als Zeugen vernimmt.