Die Klägerin ist Inhaberin der international registrierten und auch für die Bundesrepublik Deutschland Schutz genießenden Bildmarke Nr. IR 338 988 (Klagemarke), die die stilisierte Darstellung eines springenden Pferdes zeigt. Sie nutzt die Klagemarke in umfangreicher Weise und bringt sie auch auf den von ihr hergestellten exklusiven Sportwagen an.
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