(a) »... [Mit] Wenden i. S. des § 18 Abs. 7 StVO wird ein Vorgang bezeichnet, der das Fahrzeug auf derselben Straße von der bisherigen in die entgegengesetzte Richtung bringt; auf die Absicht, die Fahrt anschließend in diese Richtung fortzusetzen, kommt es nicht an .. . Von einem Wenden kann aber nur gesprochen werden, wenn die Richtungsänderung auf ein gezieltes Lenken zurückzuführen ist. Die in § 18 Abs. 7 StVO erwähnten Fahrmanöver setzen voraus, daß sie bewußt in Gang gesetzt bzw. durchgeführt werden. Insoweit kann hier nichts anderes gelten als bei § 9 Abs. 5 StVO (vgl OLG Düsseldorf VRS 63, 471; OLG Stuttgart VRS 45, 125).
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