[1] Soweit der Bekl. die Ansicht vertritt, daß dem Kl. diese Entschädigung nicht für [den] ganzen Zeitraum [von 107 Tagen] zustehen könne, weil ihm im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht zuzumuten gewesen wäre, entweder mit eigenen Mitteln alsbald einen Ersatzwagen zu beschaffen oder hierfür einen Kredit aufzunehmen, kann er keinen Erfolg haben. ...
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|