Der Kläger verlangt von der Beklagten Ersatz für einen Verdienstausfallschaden.
Bei einem Verkehrsunfall am 4.7.1985 wurde der Kläger infolge einer Vorfahrtsverletzung durch einen Bundeswehrjeep schwer verletzt, sein Bruder getötet. Die 100 %-ige Haftung der Beklagten für die Unfallfolgen ist unstreitig.
Der Kläger war vor dem Unfall Möbelpacker bei der Firma W gewesen und konnte diesen Beruf unfallbedingt nicht mehr weiter ausüben. Auf Kosten der Beklagten hat er eine Umschulung zum Bautechniker durchgeführt. Er verdiente in diesem neuen Beruf bei der Firma ... in der Zeit von Mai bis Dezember 1989 monatlich netto 2.113,55 DM. Er hat behauptet, daß er in der gleichen Zeit bei der Firma W monatlich netto 2.258,76 DM verdient hätte, so daß ihm monatlich ein Ausfall von 145,21 DM, in den 8 Monaten von Mai bis Dezember 1989, somit insgesamt von 1.161,68 DM entstanden sei.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|