Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 26. Oktober 2011
a u f g e h o b e n .
Der Betroffene wird
f r e i g e s p r o c h e n .
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen.
I. Durch das angefochtene Urteil hat das Amtsgericht den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit des verbotswidrigen Parkens auf dem Gehweg zu der Geldbuße von 15,-- € verurteilt. Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seiner zugelassenen Rechtsbeschwerde, durch die er die Verletzung materiellen Rechts geltend macht.
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