Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der erlaubten Höchstgeschwindigkeit außerorts um 53 km/h (§§§ 41 Abs. 2 Nr. 7 - Zeichen 274 -, 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, 24 StVG) eine Geldbuße von 350,-- DM und ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt. Mit seiner Rechtsbeschwerde rügt der Betroffene die Verletzung materiellen Rechts; er wendet sich insbesondere gegen das Fahrverbot und beanstandet dabei auch, die von ihm eingehaltene Geschwindigkeit sei geringer gewesen als in dem Urteil festgestellt.
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