Autor: Stefan Lehnhardt |
Die unter vorangegangener Nummer behandelte Verpflichtung, sich einer ärztlichen Behandlung zu unterziehen, schließt die Verpflichtung zur Duldung einer Operation grundsätzlich ein, vorausgesetzt, dass diese einfach und gefahrlos ist, keine besonderen Schmerzen bereitet und sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bietet (so BGH, Urt. v. 04.11.1985 -
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|