Die nach den §§ 146, 147 VwG0 zulässige Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4. Mai 1992 - 5 F 25/92 - bleibt ohne Erfolg.
Durch die angefochtene Entscheidung hat das Verwaltungsgericht es abgelehnt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 26.3.1992 gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 13.3.1992, durch welche dem Antragsteller auf der Grundlage der §§ 4 StVG,
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