Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen (allerdings nur soweit diese den tatörtlichen Parkplatz betreffen) aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels an eine andere als Strafrichter zuständige Abteilung des Amtsgerichts Warendorf zurückverwiesen.
I.
Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Amtsgericht den Angeklagte wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt und gegen ihn eine sechsmonatige Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt.
Das Amtsgericht ist zu folgenden Feststellungen gelangt:
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