Prozess

Autor: Hering

Der Schadenersatzanspruch ist, wenn er außergerichtlich nicht durchsetzbar ist, in Andorra gerichtlich geltend zu machen.

Für Streitwerte bis zu 12.500 Euro ist der Einzelrichter zuständig. Ansonsten ist die Kammer zuständig - auch für Berufungen.

Die Gerichtskosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Sie richten sich nach der Höhe des Streitwerts.