OLG Hamm - Beschluss vom 18.05.2021
9 W 14/21
Normen:
VVG § 115 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2021, 932
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 05.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 591/20

Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Feststellung einer Ersatzpflicht und Zahlung vorgerichtlicher AnwaltskostenSchadenseintritt bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges

OLG Hamm, Beschluss vom 18.05.2021 - Aktenzeichen 9 W 14/21

DRsp Nr. 2021/8778

Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Feststellung einer Ersatzpflicht und Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten Schadenseintritt bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges

Beschränkt sich der konkrete Einsatz eines Traktors darin, dass dessen Funktion als Arbeitsmaschine im Vordergrund stand und der Schadensablauf nicht durch den Betrieb des Traktors als Kraftfahrzeug mitgeprägt wurde, scheidet eine Haftung aus Betrieb gem. § 7 Abs. 1 StVG aus.

Tenor

In dem Prozesskostenhilfeverfahren wird die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 05.03.2021 zurückgewiesen.

Normenkette:

VVG § 115 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine von ihm beabsichtigte Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht der Antragsgegner und Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten beantragt.

Dem liegt folgender vom Antragsteller geschilderter Sachverhalt zugrunde: