Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hagen vom 12. Februar 2016 (Az.:
Die Strafkammer ist mit zwei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt (§ 76 Abs. 2 S. 1 u. 4 GVG).
I.
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