Die Revision des Angeklagten wird mit der Maßgabe verworfen, dass
a) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. Februar 2016 im Schuldspruch dahin geändert wird, dass der Angeklagte des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen schuldig ist und
b) die im Fall 2 der Urteilsgründe verhängte Einzelfreiheitsstrafe von vier Monaten entfällt.
Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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