Die Parteien streiten um Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 21. 6. 1998.
Die Klägerin war nicht angegurtete Beifahrerin des von ihrem Ehemann gesteuerten Kraftfahrzeugs der Marke Mercedes-Benz 230 E, amtliches Kennzeichen, als dieser am Unfalltag auf der in Richtung W mit einer Geschwindigkeit von rund 150 km/h fahrend die Herrschaft über das Fahrzeug verlor, das sich überschlug und gegen die Böschung prallte. Am linken hinteren Reifen hatte sich die Lauffläche gelöst. Die Klägerin, die aus dem Fahrzeug geschleudert wurde, erlitt folgende Verletzungen:
- Vordere Beckenringfraktur
- Vorderkantenabriß LKW-l
- eine Nierenruptur
- einen Milzriß
- eine Magen- und eine Pankreaskontusion
- ein handflächengroßes Serom am rechten Oberschenkel.
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