VGH Bayern - Beschluss vom 15.09.2023
11 BV 23.937
Normen:
FeV § 31; Anl. 11 zur FeV;
Vorinstanzen:
VG München, vom 26.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen M 6 K 22.4764

Prüfungsfreie Umschreibung einer kosovarischen in eine deutsche Fahrerlaubnis

VGH Bayern, Beschluss vom 15.09.2023 - Aktenzeichen 11 BV 23.937

DRsp Nr. 2024/15509

Prüfungsfreie Umschreibung einer kosovarischen in eine deutsche Fahrerlaubnis

Tenor

I. Die Berufung wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FeV § 31; Anl. 11 zur FeV;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt die prüfungsfreie Umschreibung seiner kosovarischen in eine deutsche Fahrerlaubnis.