Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 21.10.2020 -
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der im Jahr 2011 (Streitjahr) erzielte Veräußerungsgewinn aus einem Aktientausch wegen §
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