Der Kläger ist des Rechtsmittels der Berufung verlustig, soweit er die Berufung hinsichtlich der Anträge 4., 5., 6. sowie anteilig zu 7. mit Schriftsatz vom 24.01.2024 zurückgenommen hat.
Die Berufung des Klägers gegen das am 06.07.2023 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster (
Die Kosten des Berufungsrechtszugs fallen dem Kläger zur Last.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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