Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Marburg vom 25. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das vorliegende Urteil und das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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