Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 18.07.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.265,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.01.2018 zu bezahlen.
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