BGH - Urteil vom 04.12.1967
II ZR 151/65
Normen:
AKB § 7 II Abs. 5, § 10 Nr. 5 ;
Fundstellen:
AnwBl 1968, 181
VersR 1968, 162

Rechte des Versicherers bei Verweigerung der Vollmachterteilung zu Gunsten des beauftragten Rechtsanwalts

BGH, Urteil vom 04.12.1967 - Aktenzeichen II ZR 151/65

DRsp Nr. 1994/5956

Rechte des Versicherers bei Verweigerung der Vollmachterteilung zu Gunsten des beauftragten Rechtsanwalts

1. Weigert sich der Versicherungsnehmer, dem vom Versicherer beauftragten Anwalt Vollmacht zu erteilen, dann stehen dem Versicherer unter den Voraussetzungen des § 6 VVG wegen dieser Obliegenheitsverletzung die sich aus § 7 AKB ergebenden Rechte zu. Er kann aber nicht die Vollmachtserteilung erzwingen. 2. Der Versicherer kann nicht verlangen, daß der Versicherungsnehmer einen von ihm selbst beauftragten Anwalt wieder entläßt.

Normenkette:

AKB § 7 II Abs. 5, § 10 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Der Beklagte zu 2 hatte als Halter eines Mopeds bei der Klägerin eine Haftpflichtversicherung genommen. Am 15. November 1961 fuhr der Beklagte zu 1, der damals weder die vorgeschriebene Fahrerlaubnis noch eine entsprechende behördliche Bescheinigung besaß, mit dem Moped einen Fußgänger an und verletzte ihn schwer. Die Klägerin versagte beiden Beklagten den Versicherungsschutz. Die hiergegen gerichtete Widerklage des Beklagten zu 1 ist mit Rücksicht auf § 12 Abs. 3 VVG abgewiesen worden; insoweit ist die Sache erledigt.