1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 27.02.2023, Az.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: bis zu 5.000,00 €.
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