OLG Stuttgart - Urteil vom 04.04.2024
7 U 124/23
Normen:
VVG § 203 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Ravensburg, vom 27.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 187/22

Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassung in einer privaten Krankenversicherung

OLG Stuttgart, Urteil vom 04.04.2024 - Aktenzeichen 7 U 124/23

DRsp Nr. 2024/11067

Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassung in einer privaten Krankenversicherung

1. Die Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung ist unwirksam, wenn es für den Versicherungsnehmer letztlich unklar bleibt, welche der beiden Rechnungsgrundlagen "Versicherungsleistungen" und/oder "Sterbewahrscheinlichkeit" aufgrund des von dem privaten Krankenversicherer durchgeführten Vergleichs die in Rede stehenden Prämienanpassungen tatsächlich ausgelöst hat. 2. Die durch den Versicherungsnehmer ausschließlich beanstandete Unvollständigkeit der dem Treuhänder vorgelegten Unterlagen ist kein Umstand, der in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einer isolierten Prüfung durch die Zivilgerichte zugänglich ist.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 27.02.2023, Az. 6 O 187/22, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert des Berufungsverfahrens: bis zu 5.000,00 €.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 2;

Gründe

I.

Von der Darstellung des Sach- und Streitstandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO i. V. m. §§ 540 Abs. 2, 544 Abs. 2 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässige Berufung des Klägers bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen.

1.