OLG Karlsruhe - Urteil vom 18.07.2024
12 U 146/23
Normen:
VVG § 203 Abs. 2; VAG § 155;
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 22.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 33/23

Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassung in einer privaten Krankenversicherung; Zahlungs- und Feststellungsanträge wegen behaupteter materieller Unwirksamkeit von Beitragsanpassungen; Zahlungs- und Feststellungsanträg wegen behaupteter Ansprüche auf Limitierung dieser Anpassungen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2024 - Aktenzeichen 12 U 146/23

DRsp Nr. 2024/10596

Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassung in einer privaten Krankenversicherung; Zahlungs- und Feststellungsanträge wegen behaupteter materieller Unwirksamkeit von Beitragsanpassungen; Zahlungs- und Feststellungsanträg wegen behaupteter Ansprüche auf Limitierung dieser Anpassungen

1. Zahlungs- und Feststellungsanträge wegen behaupteter materieller Unwirksamkeit von Beitragsanpassungen einerseits und wegen behaupteter Ansprüche auf Limitierung dieser Anpassungen andererseits betreffen unterschiedliche Streitgegenstände. 2. Die nachträgliche Geltendmachung eines Anspruchs auf Limitierung im Verlauf des Rechtsstreits über die Unwirksamkeit einer Beitragsanpassung begründet infolgedessen eine Klageänderung. 3. In der Berufungsinstanz ist eine solche Klageänderung des Berufungsbeklagten nach Ablauf der Anschließungsfrist gemäß § 524 Abs. 2 ZPO unzulässig.

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 22.08.2023, Az. 8 O 33/23, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 4.572,22 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 2; VAG § 155;
1) a) 2) a) 3) 4)