1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin zu 1 und des Klägers zu 2 ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Die Klägerin zu 1 und der Kläger zu 2 haben Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollten allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 03.09.2024 wird aufgehoben.
4. Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für beide Instanzen auf 17.184,95 € festzusetzen.
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