OVG Niedersachsen - Urteil vom 10.02.2011
12 LB 318/08
Normen:
StVZO § 31a; VwVfG § 39 Abs. 1 S. 3; VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 2; VwGO § 114 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1;
Fundstellen:
NZV 2012, 100

Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum von neun Monaten aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h; Bemessung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage insbesondere nach dem Gewicht des festgestellten Verkehrsverstoßes; Pflicht einer Behörde zur Prüfung der Möglichkeit der Zweckerreichung durch eine von vornherein befristete Fahrtenbuchauflage für jeden Einzelfall bereits im Zeitpunkt der Anordnung; Entbehrlichkeit bzw. Reduzierung der Anforderungen an die Begründung einer Ermessensentscheidung bei einer Entscheidung über eine Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten

OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.02.2011 - Aktenzeichen 12 LB 318/08

DRsp Nr. 2011/4469

Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum von neun Monaten aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h; Bemessung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage insbesondere nach dem Gewicht des festgestellten Verkehrsverstoßes; Pflicht einer Behörde zur Prüfung der Möglichkeit der Zweckerreichung durch eine von vornherein befristete Fahrtenbuchauflage für jeden Einzelfall bereits im Zeitpunkt der Anordnung; Entbehrlichkeit bzw. Reduzierung der Anforderungen an die Begründung einer Ermessensentscheidung bei einer Entscheidung über eine Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten