1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 24.08.2011 - Az:
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.498,86 EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger verlangt die Feststellung des Fortbestandes seiner früheren Krankheitskosten- und Pflegepflichtversicherung und hilfsweise die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten, ihm ab dem 01.10.2009 wieder Versicherungsschutz im früheren Umfang zur Verfügung zu stellen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|