I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 21.11.2023 (
II. Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses. Er sollte zur Vermeidung weiterer Kosten die Möglichkeit einer Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
I.
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