Der Kl. war durch einen Unfall verletzt worden, den der B. als Fahrer des der X. gehörenden und bei der Bekl. haftpflichtversicherten Kfz verschuldet hatte. Das LG hat die Klage auf Schadenersatz gegen die X. und die Bekl. abgewiesen. In den weiteren Instanzen hat der Kl. nur noch die Bekl. inanspruchgenommen.
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