1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 13. Juli 2018 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
2. Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für die Berufungsinstanz auf 8.158,38 € festzusetzen.
3. Die der Klägerin gesetzte Frist zur Berufungserwiderung wird aufgehoben.
I.
Die Berufung des Beklagten hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
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