Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verpflichtung, den von ihr an einer Halle aufgebrachten und von einer Bundesstraße aus sichtbaren Schriftzug zu entfernen oder abzudecken.
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