Das Versäumnisurteil vom 28.6.2022 wird aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass die Klage nach den zuletzt gestellten Berufungsanträgen zu 1) und zu 3) als derzeit unbegründet und nach den zuletzt gestellten Berufungsanträgen zu 2) und zu 4) als unbegründet abgewiesen wird.
2.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 77%, die Beklagte trägt 23%, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Klägerin im Termin vom 28.6.2022, die die Klägerin allein trägt.
3. 4.
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